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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Media Vision e.K. – E. Ferreira-Kiesewetter

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. MediaVision e.K., E. Ferreira-Kiesewetter (nachfolgend „MediaVision“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MediaVision ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn der Auftraggeber eigene AGB verwendet, es sei denn, deren Anwendung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
2.3 Technische Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.4. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten

Ware müssen vom Käufer unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.


2.5 Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Lieferverzögerungen infolge von Materialengpässen, Lieferkettenstörungen oder außergewöhnlichen Marktbedingungen

verlängern die Lieferzeit angemessen.

  1. Preise

3.1 Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Preislisten bilden kein verbindliches Angebot.

  1. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Lieferfristen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


4.2 Im Falle höherer Gewalt, Energie- oder Materialknappheit, Streik, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  1. Versicherung

MediaVision versichert Lieferungen auf Wunsch des Kunden gegen Verlust, Diebstahl oder Transportschäden auf Kosten des Kunden.

 

  1. Zahlung

6.1 Rechnungen sind zahlbar gemäß Vereinbarung oder bei Vertragsabschluss.
6.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.


6.3 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, können wir Schadensersatz in pauschalierter Höhe von bis zu

25 % des Auftragswertes verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Diese Regelung gilt als Vertragsstrafe nur insoweit, als sie verhältnismäßig ist.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MediaVision.
7.2 Forderungen aus Weiterveräußerung werden sicherheitshalber an MediaVision abgetreten.
7.3 Soweit der Auftraggeber eine öffentliche oder kirchliche Einrichtung ist, gelten Abtretungsverbote nach den geltenden Vergabevorschriften nur, soweit sie zwingend vorgeschrieben sind.

  1. Gewährleistung

8.1 MediaVision gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von wesentlichen Fabrikations- oder Materialmängeln sind.
8.2 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von MediaVision durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


8.3 Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang.
Die Gewährleistung beschränkt sich – soweit gesetzlich zulässig – auf Materialersatz. Arbeitszeit, Transport, Aus- und

Wiedereinbau oder Hebebühnenkosten sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Regelung basiert auf der

technischen Beschaffenheit der gelieferten Smartglas- und Folienprodukte und gilt als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne

des § 434 BGB.

 

8.4 Technische Eigenschaften und Fertigungstoleranzen PDLC- Smartfilme.

Die optische Wirkung der schaltbaren Folie ist abhängig von Einbau- und Umgebungsbedingungen (z. B. Glasaufbau, Trägermaterial, Materialstärke, Format, Lichtverhältnisse auf Betrachterseite und der dem Betrachter gegenüberliegenden

Seite, Gegenlicht. Die leichte Einschränkung des Betrachtungswinkels ist eine produktspezifische Eigenschaft. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Transparenz oder Wirkung sind produktions- und materialbedingt und stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion erfüllt ist. Änderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung und Qualitätsoptimierung bleiben vorbehalten.

 

8.5 Der Käufer ist verpflichtet, MediaVision offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware

schriftlich anzuzeigen und einen Funktionstest durchzuführen; andernfalls ist die Geltendmachung des

Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Käufer trifft die volle

Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der

Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Versendungen sind unmittelbar nach Eintreffen der

Ware auf Beschädigungen der Verpackung und damit verbundener möglicher Ware zu prüfen. Die Schadens-Anzeige hat

innerhalb von 2 Tagen nach Wareneingang zu erfolgen (bei dem Versanddienstleister und bei MediaVision).

Anlieferung/Handling Smartglas, schaltbares Glas/Isolierglas mit Smartglas im Verbund: Von dem Abladevorgang über die unmittelbar zu erfolgende Lagerung an einem trockenen klimatisierten Lagerplatz bis zum Einbau sind diese Leistungen

(Gewerk) ausschließlich von eingewiesenen Fachhandwerkskräften (Glaser -, Holz-, Metall- , Fensterbauer etc.)

vorzunehmen.

 

8.6.Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruchs wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn MediaVision die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

8.7. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang der Ware. Für gebrauchte Produkte sowie Batterien, Leuchtmittel etc. ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Werk- und Dienstleistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe.

 

8.8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers (bzw. von MediaVision) als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist MediaVision lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Isolier-Verbundschaltglas: Die Gewährleistung für den Aufbau bei Mehrscheibengläsern, Isolierglasverbundgläsern möglichen Verträglichkeitsprobleme/Risiken, trägt der Auftraggeber.

Zu der Gewährleistung des Auftraggebers gehören auch die Statik/ zu hohe Punktbelastung / Scherkräfte / länderspezifische Regelungen / baurechtliche Anforderungen trägt der Auftraggeber (Beispiel: Überkopf-Verglasungen, Balkonbrüstung,

mobile Glastrennwand-, Tür-, Dreh -, Schiebertürsysteme).

 

8.9. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhaftes Bearbeiten, ungeeigneter Baugrund/Trägermaterial (z.B. Feuchtigkeitseintritt, lösungsmittelhaltige Kleb-, Dichtstoffe), chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von MediaVision zurückzuführen sind.

Ungeeignete Oberflächen bei der Anwendung von MagicFoil Folien-Produkten, z.B. bei qualitativ minderwertigem fehlerhaftem Glas, sind daraus resultierende Beeinträchtigungen der visuellen Qualität von der Gewährleistung ausgeschlossen. Nachträgliche Montage der selbstklebenden MagicFoil (IFF70/MFF70) auf Glasflächen. Für Vorschäden am Fensterglas wie Risse, Löcher, Kratzer oder sonstige Beschädigungen am Glas oder Rahmen übernehmen wir keinerlei Haftung und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Vereinzelter Staubeinschluss kann bei einer Verklebung nicht ausgeschlossen werden und kann als Reklamationsgrund nicht herangezogen werden. Der Einschluss kleinerer Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies ist dem Kunden bekannt und gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Folien. Die Staubbelastung der Umgebung und des zu folierenden Objektes hat Einfluss auf die Qualität der Folienbeschichtung. Damit die Einschlussgefahr geringgehalten werden kann, sollten die Objekte ordentlich grundgereinigt sein, des Weiteren sollte die Folienbeschichtung niemals im Zusammenhang mit anderen staubverursachenden, handwerklichen Tätigkeiten durchgeführt werden. Wir bitten dies zu berücksichtigen. Grundsätzlich muss die MagicFoil rundum mit Spezial Neutral Silikon versiegelt werden. Bei Ganzglas Situationen (Glastür etc.) muss somit die MagicFoil rundum jeweils ca. 2 mm kleiner bemessen werden. Das heißt die MagicFoil ist sowohl in der Breite als auch in der Länge 4 mm kleiner zu fertigen. Bei geschliffenen Kanten (Phase) ist die Foliengrösse nochmals zu verringern, da die Silikonnaht erst ab der geschliffenen Kante im planen Bereich liegt.

Bei Ganzglastüren liegen die Kontaktierungsanschlüsse in der Regel zwischen den beiden Scharnieren. Eine optimale optische Abdeckung der Kontaktierungen, welche ca. 6-8 mm in die Folie hineinragen, sollte bauseits mit Profilen des Rahmenherstellers erfolgen. Bsp.: Einschlüsse, Blasen, Punkte, Flecken, ungenügende Transparenz (Empfehlung Weissglas); bei Isolierglas fehlerhafter Verbund/Spiegelungen. Bei EVA-Folientechnologie ist ein dauerhafter minimaler Rand von ca. 3 mm gewährleistet. Bei Holztrennwandsytemen (Ein-, Mehrscheibenglas) können Ausdünstungen von lösungsmittelhaltigen Klebstoffen auf Sicht zu einer Beschädigung des Kantenverbundes führen. *das betrifft auch Lochbohrungen und Ausschnitte.

Bei Ignorierung läge die schaltbare PDLC-Folie, welche keine verbindende Funktion hat, lediglich zwischen den Gläsern. Da somit die thermoplastische Folie in diesem sensiblen Rand-Zonen keinen Kontakt und somit keine Bindung zu Glas hat, könnten Luft & andere Umwelteinflüsse einwirken und die beiden Folien voneinander trennen. Die Folge sind dann sogenannte Delaminierungsfehler. Helle Weisse Ränder u.a.m., die dauerhaft sichtbar bleiben. Falsche Lagerung: Die Lagerung von Glas-, Folienprodukten muss in trockenen Räumen (Raumtemperatur) erfolgen. MagicFoil: Die Weiterverarbeitung muss spätestens 6 Wochen nach Wareneingang erfolgen! Empfehlungen oder Vorschläge unserer Mitarbeiter zur Leistungsfähigkeit unserer Produkte werden aufgrund unserer in der Praxis gewonnenen Erfahrungen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware, für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist. Der elektrische Anschluss muss ausnahmslos von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei der Aufstellung, Verarbeitung, Lagerung oder Benutzung der Ware hervorgerufen werden, begründen keine Ansprüche gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere auch nach unseren diesbezüglichen Informationen und Anleitungen. Zum Beispiel erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch bei selbst vorgenommenen Verkürzungen/Verkleinerungen der gelieferten MagicFoil-Folie. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der

Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer (Auftragnehmer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl, jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist, erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wird der Schaden durch den Auftraggeber verursacht, weil ein Installations-, Montage-, Pflegehinweis nicht beachtet wurde oder Ähnliches, fällt dies nicht unter unsere Gewährleistung bzw. Garantie. Beispiel: MagicFoil/Magic-Sandwich Glas Produkte. Bei der Verwendung von Dicht- oder Versiegelungsstoffen muss säurefreies Silikon (Dow Corning DC 7091) verwendet werden. Beurteilung der Visuellen Qualität/Richtlinien: Für die Beurteilung der visuellen Qualität von MagicFoil dient zur Definition der Qualität ein Betrachtungsabstand von 1000 mm.

Dabei spielt der Standort der monierten Fläche eine Rolle. Die Toleranz ist bei Randzonen höher bemessen als die Mitte. Einschüsse, Blasen, Punkte, Flecken bis zu 6 Stück a max. 4 mm liegen im Toleranzbereich/Quadratmeter. Isoglas; MagicFoil, Magic-Sandwichglas, Magicdaylight-Film etc. Kratzer (Summe der Einzellängen Summe max 150 mm/Einzellänge 50 mm) nicht gehäuft, sind erlaubt. Zu berücksichtigen ist auch bei MagicFoil die lokale Welligkeit der Trägermaterialien.

Diese sollten mindestens eine Glasstärke in Höhe von 6mm aufweisen. Die Verarbeitung der Kanten (Trägermaterial) und das Kaschieren der MagicFoil sollte auf einer freien Glasfläche erfolgen. Die Kanten sollten mit neutralem Silikon versiegelt werden. Es darf auch keine Verbindung zu säurehaltigen Klebstoffen/Isolierstoffen existieren. Für das Einschieben von MagicFoil bei Profilen/Türbeschlägen oder sonstigen mechanischen Beanspruchungen (z.B. Türstopper/Türbeschläge) übernimmt MediaVision keine Gewährleistung. Kein 24/7 Dauerbetrieb: Unter der Prämisse Energiesparen aber auch wegen

Gewährleistung (lange Lebensdauer) ist es zwingend notwendig die MagicFoil Glas-, Folienprodukte einmal pro Tag mind. 4 Stunden stromlos = auszuschalten. Das Einsparen von Energie ist dabei ein positiver Nebeneffekt! (ca. 4 Watt/qm) Dazu bietet MediaVision akkugepufferte Zeituhren und Bewegungsmelder Steuerungen an. (Bsp. 15 Min. keine Bewegung im Raum = MagicFoil schaltet auf opak!).

 

8.9. Zur Vornahme aller von MediaVision nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit MediaVision dieser die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

Ansonsten ist MediaVision von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei MediaVision sofort zu verständigen ist oder wenn MediaVision mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MediaVision Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

 

8.10. Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die von dem Käufer oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von MediaVision vorgenommen werden, schließen die Haftung und Gewährleistung aus.

 

8.11. MagicFoil-Produkte (speziell die selbstklebende MagicFoil, wie z.B. IFF70 oder MFF70) sind nur für den Trocken-/Indoor-Bereich geeignet! Displaybau: bei der Weiterverwendung von MagicFoil im bearbeiteten Zustand (Bsp. laminiert auf

bereitgestelltem Trägermaterial) oder unbearbeitetem Zustand erfolgt der Risikoübergang nach der Warenlieferung auf das nachfolgende Gewerk z.B. Einbau etc. In diesem Fall der Weiterverarbeitung & Integration in Gehäuse u.a.m. erfolgt keine Gewähr seitens MediaVision. Für Probleme die durch Umwelteinflüsse/unsachgemäße Behandlung & Befestigung /Erschütterungen/Scherkräfte /Berührungs-, Isolierschutz, falsch gewählte Materialstärke oder Materialart entstehen. Insbesondere im Zusammenhang mit Kunststoffoberflächen hat der Anwender eigene Testverfahren durchzuführen, da keine

Langzeiterfahrungswerte existieren.

 

 

  1. Haftung

9.1 MediaVision haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.5 Produkthaftung und Systemverantwortung
MediaVision e.K. liefert und verarbeitet ausschließlich Folienprodukte und Komponenten, die als Teil einer baulichen oder technischen Gesamtanlage durch andere Gewerke (z. B. Glasbau, Metallbau, Elektroinstallation, TGA) integriert werden. MediaVision ist daher nicht Hersteller eines Endprodukts im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht nur, soweit ein Materialfehler des gelieferten Folienprodukts im Verantwortungsbereich von MediaVision nachweislich Ursache eines Personen- oder Sachschadens ist. Schäden, die durch Montagefehler, statische Spannungen, Erschütterungen, ungeeignete Trägermaterialien oder fehlerhafte elektrische Ansteuerung entstehen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von MediaVision.

  1. Rücknahme

Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung erfolgen. Etwaige Gutschriften erfolgen abzüglich einer Bearbeitungspauschale.

  1. Datenschutz

MediaVision ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wilnsdorf / Siegen, sofern keine zwingenden Vorschriften eines öffentlichen Auftraggebers entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 10/10/2025

Media Vision e.K. Inh. E. Ferreira-Kiesewetter
Erlenstr. 24
57234 Wilnsdorf